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Eignung des Rechtsrahmens für eine digitalisierte Qualitätsinfrastruktur

Neue digitale Lösungen in der QI versprechen viel Potential für mehr Effizienz und Transparenz bei Qualitätssicherung und -nachweis. Der bestehende Rechtsrahmen - von europäischen Richtlinien im Rahmen des New Legislative Frameworks, über bundesdeutsche Gesetzgebung, technische Regeln bis hin zu kommunalen Verordnungen – kann dabei jedoch mitunter so gestaltet sein, dass dieser die Einführung und Nutzung neuer, digitaler Lösungen behindert. Dies kann diverse Anwendungsbereiche betreffen – von Produktsicherheit, über Umwelt- und Verbraucherschutz, hin zu Handelsrecht. Im Rahmen einer nun veröffentlichten rechtswissenschaftlichen Studie wurde systematisch untersucht, inwiefern der bestehende Rechtsrahmen für eine digitale QI geeignet ist.

    Die Studie widmet sich Fragen zu bestehenden Hürden, Hemmnissen, aber auch Potentialen sowie Anpassungsbedarfen und Gestaltungsoptionen des Rechtsrahmens. Ein der nötigen Digitalisierung der QI gerecht werdender Rechtsrahmen ermöglicht und fördert Innovation, sichert Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit, ermöglicht Effizienzsteigerungen in bürokratischen Prozessen und schafft Rechtssicherheit.

    Kernanliegen der Studie

    1. Ziel der Untersuchung sind Aussagen darüber, wie, inwieweit und in welchen Bereichen das geltende Recht die Digitalisierung der QI fördert oder behindert – strukturell als auch in ganz konkreten, spezifischen Aspekten und Beispielen. 
    2. Die Studie erörtert weiterhin das Potential der Reallabore der Bundesregierung als Testräume für Innovation und Regulierung im Kontext der Digitalisierung der QI.

    Eignung des Rechtsrahmens für eine digitalisierte Qualitätsinfrastruktur - Rechtswissenschaftliche Studie im Rahmen der Initiative QI-Digital

    Erstellt durch Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Hrsg.: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Abrufbar über den BAM Publikationsserver DOI: 10.26272/opus4-63244

    Wir danken herzlich den Mitgliedern der Fokusgruppe "Regulatorik" des Beirats der Initiative QI-Digital für die fachliche Begleitung und Beratung bei der Konzeption und Durchführung der Studie. In ihrem Abschlussbericht fasst die Fokusgruppe ihre Arbeitsergebnisse kurz zusammen und leitet Handlungsempfehlungen an die Initaitive QI-Digital ab.

    Beauftragt und inhaltlich begleitet wurde das Vorhaben von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).  Anfragen stellen Sie gerne an die Geschäftstselle QI-Digital über info[at]qi-digital.de.