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QI-GLOSSAR

Akkreditierung: Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz, Unparteilichkeit sowie einheitliche Arbeitsweise besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen.

Akkreditierungsstelle: befugte Stelle, die Akkreditierungen durchführt. Eine Akkreditierungsstelle kann ihre Befugnis von einer Regierung, einer Behörde, aus Verträgen, der Marktakzeptanz oder Programmeignern herleiten. 

Anforderung: Mindestwert oder Erwartung, der oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist. 

Benannte Stelle: Staatlich benannte und staatlich überwachte Organisation, die im Auftrag eines Herstellers tätig wird, um die Konformitätsbewertung eines Herstellers von Industrieerzeugnissen zu begleiten und zu kontrollieren.

Digital Certificate of Conformity (DCoC): ist eine Datenstruktur, die ein digitales Konformitätsbewertungszertifikat für eine Zertifizierung (vgl. DIN EN ISO/IEC 17065) beschreibt. Zur Vereinfachung wird in diesem Dokument der Begriff “Zertifikat” für das Ergebnisdokument einer Zertifizierung genutzt, welches sonst auch als “Konformitätsbewertungszertifikat für eine Zertifizierung” oder “Zertifizierungsdokument(ation)” bezeichnet wird. Das D-CoC umfasst eine Reihe von Elementen, Attributen, Datentypen und Bedingungen zur Darstellung und Austausch zertifizierungsrelevanten Informationen, die in unterschiedlichen Systemen und von unterschiedlichen Akteuren erzeugt werden. Das vorliegende Dokument gibt einen Überblick über die Teildatenstruktur, der die administrativen Inhalte des Zertifikats umfasst. Diese Struktur gilt für alle Zertifizierungsprogramme mit Be-zug auf Produkte gemäß MessEG, 2014/32/EU, 2014/31/EU und 2014/34/EU.

D-CoC-Dokumentenfamilie: Dieses Dokument ist Teil der D-CoC-Dokumentenfamilie, die die Struktur von Zerti-fikaten aus unterschiedlichen Zertifizierungssysteme und -programme umfasst. Die nachfolgenden Dokumente enthalten separate Datenstrukturen für die Inhalte des Zertifikats, die für das jeweilige Zertifizierungssystem/-programm spezifisch sind:

D-CoC M B ist spezifisch für die Zertifizierung gesetzlich geregelter Messgeräte auf Grundlage einer Baumusterpüfung;

D-CoC M D ist spezifisch für die Zertifizierung gesetzlich geregelter Messgeräte auf Grundlage der Bewertung des Qualitätssicherungssystems bezüglich des Produktionsprozesses;

D-CoC M F ist spezifisch für die Zertifizierung gesetzlich geregelter Messgeräte mit der Bauart auf Grundlage einer Produktprüfung;

D-CoC M G ist spezifisch für die Zertifizierung gesetzlich geregelter Messgeräte bei der Prüfung eines einzelnen Gerätes;

D-CoC Ex B ist spezifisch für die Zertifizierung explosionsgeschützter Produkte auf Grundlage einer Baumusterpüfung.

Digitale Norm/SMART Standard: Norm, deren Inhalte für Maschinen, Software oder sonstige automatisierte Systeme anwendbar (Applicable) und lesbar (Readable) sind und darüber hinaus anwendungs-/nutzerspezifisch digital bereitgestellt werden können (Transferable“). Sie können gemäß dem „Utility Modell“ der IEC einem der Level 3 bis 5 zugeordnet werden. In Level 3 sind digitale Normen maschinen-lesbar, in Level 4 maschinen-interpretierbar und in Level 5 dazu in der Lage, selbstlernende und -optimierende Analysen durchzuführen. Im Gegensatz dazu sind Normen in Level 0 rein papierbasiert, in Levels 1 maschinen-darstellbar (Format z. B. pdf oder Word) und in Level 2 durch Computer strukturell erfassbar (Format XML).

Digitaler Zwilling: Digitale Zwillinge sind digitale Repräsentanzen von Dingen aus der realen Welt. Sie beschreiben sowohl physische Objekte als auch nicht-physische Dinge wie zum Beispiel Dienste, indem sie alle relevanten Informationen und Dienste mittels einer einheitlichen Schnittstelle zur Verfügung stellen. Für den digitalen Zwilling ist es dabei unerheblich, ob das Gegenstück in der realen Welt schon existiert oder erst existieren wird. Auch wenn zum Beispiel eine Produktionsanlage erst in der Planung ist, kann sie bereits einen digitalen Zwilling besitzen, der die zentralen Eigenschaften dieser Anlage beschreibt. Ebenso könnte ein Werkstück, dessen Fertigung gerade erst begonnen hat, schon einen digitalen Zwilling besitzen, der neben den momentanen Eigenschaften des Werkstücks auch bereits alle Eigenschaften des Werkstücks beschreibt, die es zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung haben wird.

Festgelegte Anforderung: Erfordernis oder Erwartung, das oder die niedergelegt ist. Festgelegte Anforderungen können in normativen Dokumenten wie Rechtsvorschriften, Normen und technischen Spezifikationen niedergelegt sein.

Gegenstand der Konformitätsbewertung: Objekt (z.B. Produkt, Prozess, Dienstleistung, System, etc.), für das die festgelegten Anforderungen gelten.

Inspektion: Untersuchung eines Gegenstands der Konformitätsbewertung und Ermittlung seiner Konformität mit detaillierten Anforderungen oder, auf der Grundlage einer sachverständigen Beurteilung, mit allgemeinen Anforderungen. Eine Untersuchung kann direkte oder indirekte Beobachtungen einschließen, die Messungen oder das Ablesen von Messgeräten umfassen können. Inspektionen können in Konformitätsbewertungsprogrammen oder Verträgen auf Untersuchungen beschränkt werden. 

Kalibrierung: Tätigkeit, die unter festgelegten Bedingungen in einem ersten Schritt eine Beziehung zwischen den durch Normale zur Verfügung gestellten Größenwerten mit ihren Messunsicherheiten und den entsprechenden Anzeigen mit ihren beigeordneten Messunsicherheiten herstellt und In einem zweiten Schrill diese Information verwendet, um eine Beziehung herzustellen, mit deren Hilfe ein Messergebnis aus einer Anzeige erhalten wird.

Konformität: Erfüllung einer Anforderung

Konformitätsbewertung: Darlegung, dass festgelegte Anforderungen erfüllt sind. Der Prozess der Konformitäts-bewertung kann zum Ergebnis haben, dass die festgelegten Anforderungen nicht erfüllt werden. Die Konformitätsbewertung schließt Tätigkeiten ein, wie unter anderem Prüfen, Inspektion, Validierung, Verifizierung, Zertifizierung und Akkreditierung. 

Konformitätsbewertungsprogramm: Reihe von Regeln und Verfahren, die den Gegenstand der Konformitätsbewertung beschreiben, die festgelegten Anforderungen identifizieren und die Vorgehensweise zur Durchführung der Konformitätsbewertung beschreiben. Ein Konformitätsbewertungsprogramm kann auf internationaler, regionaler, nationaler, subnationaler oder Industriesektor-Ebene betrieben werden. 

Konformitätsbewertungsstelle: Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführt, jedoch keine Akkreditierung. 

Konformitätserklärung: Bestätigung der Konformität eines Objekts (Produkt, Prozess, Dienstleistung, Stelle, QMS) durch eine erste Seite (Anbieter). 

Marktüberwachung: Die von den Marktüberwachungsbehörden durchgeführten Tätigkeiten und von ihnen getroffenen Maßnahmen, durch die sichergestellt werden soll, dass die Produkte den Anforderungen der geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU genügen und das in jenen Rechtsvorschriften erfasste öffentliche Interesse geschützt wird. 

Messung: Prozess, bei dem einer oder mehrere Größenwerte, die vernünftigerweise einer Größe zugewiesen werden können, experimentell ermittelt werden. Eine Messung bedeutet Vergleich von Größen und schließt das Zählen mit ein. Eine Messung setzt eine Beschreibung der Größe zusammen mit dem beabsichtigten Zweck eines Messergebnisses voraus sowie ein Messverfahren und ein kalibriertes Messsystem. 

Metrologie: Wissenschaft vom Messen und ihre Anwendung. Die Metrologie umfasst alle theoretischen und praktischen Gesichtspunkte der Messung, unabhängig von der Messunsicherheit und dem Anwendungsgebiet. 

Notifizierung: Die Notifizierung ist der Vorgang der Unterrichtung der europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten durch die notifizierende Behörde darüber, dass eine Konformitätsbewertungsstelle benannt worden ist, um Konformitätsbewertungen gemäß einem Harmonisierungsrechtsakt der EU durchzuführen. Sie erfüllt die in diesem Rechtsakt festgelegten Anforderungen in Bezug auf notifizierte Stellen.

Prüfen: Ermittlung eines oder mehrerer Merkmale an einem Gegenstand der Konformitätsbewertung nach einem festgelegten Verfahren. Das Verfahren kann dazu gedacht sein, Variablen innerhalb der Prüfung als Beitrag zur Genauigkeit oder Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu kontrollieren. Die Ergebnisse der Prüfung können in Form spezifizierter Einheiten oder objektiver Vergleiche mit vereinbarten Referenzen dargestellt werden. Das Ergebnis der Prüfung kann Bemerkungen (z. B. Meinungen und Interpretationen) über die Prüfergebnisse und Erfüllung der festgelegten Anforderungen einschließen. 

Qualität: Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale (d.h. kennzeichnende Eigenschaften) eines Objekts (z.B. eines Produktes, Dienstleistung, Prozess, Systems) Anforderungen erfüllt. 

Qualitätsinfrastruktur (QI): Das (nationale) System verschiedener Institutionen und Prozesse, welches die Qualität und Sicherheit von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen und den Verbraucherschutz sicherstellt. Dieses System umfasst u.a. die folgenden Elemente: Normung & Standardisierung, Konformitätsbewertung, Metrologie, Akkreditierung und Marktüberwachung.

Seite: Die Beschreibungen erste Seite (Anbieter), zweite Seite (Anwender) und dritte Seite (unabhängiger Dritter) werden verwendet, um Konformitätsbewertungstätigkeiten in Bezug auf einen gegebenen Gegenstand der Konformitätsbewertung zu bezeichnen. Sie sind nicht mit den Bezeichnungen von entsprechenden Seiten (Parteien) im Vertragsrecht zu verwechseln.

Smart Contract: Ein Smart Contract (dt. intelligenter Vertrag) ist eine Art digitaler Vertrag, der als kleines Programm auf einer Blockchain realisiert wird und einfache Wenn-Dann-Regeln ausführt. Die Bedingungen der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien werden dabei direkt in Codezeilen geschrieben. Smart Contracts sind selbstausführend, das heißt, dass sie bei bestimmten zuvor festgelegten Ereignissen selbständig in Kraft treten und daher auch keiner menschlichen Überwachung bedürfen. Sind diese Eintrittsbedingungen erfüllt, so veranlasst der Algorithmus automatisch eine Transaktion, welche anschließend validiert und in einem Block gespeichert wird. Smart Contracts ermöglichen somit die Durchführung vertrauenswürdiger Transaktionen und Vereinbarungen zwischen verschiedenen Parteien.

Überwachung: systematisch sich wiederholende Konformitätsbewertungstätigkeiten als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit einer Konformitätsaussage.

Validierung: Bestätigung der Plausibilität eines bestimmten Verwendungs- oder eines bestimmten Anwendungszwecks durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen erfüllt wurden. Die Validierung kann auf Behauptungen angewendet werden, um die durch eine Behauptung angegebenen Informationen in Bezug auf die beabsichtigte zukünftige Verwendung zu bestätigen. 

Verifizierung: Bestätigung der Wahrheitsmäßigkeit durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen erfüllt wurden. Die Verifizierung kann auf Behauptungen angewendet werden, um die durch eine Behauptung angegebenen Informationen zu bestätigen, die sich auf Ereignisse beziehen, die bereits eingetreten sind, oder die sich auf Ergebnisse beziehen, die bereits erlangt wurden.

Verwaltungsschale (Asset Administration Shell): Eine Verwaltungsschale ist ein Konzept aus der Industrie 4.0, das dazu dient, die Kommunikation und Interaktion zwischen verschiedenen Maschinen und Systemen zu erleichtern. Eine Verwaltungsschale ist eine digitale Repräsentation einer physischen Einheit, wie z.B. einer Maschine oder eines Produkts. Sie enthält alle relevanten Informationen über die Einheit, wie z.B. ihre Eigenschaften, Zustände, Funktionen und Schnittstellen. Dadurch können verschiedene Maschinen und Systeme miteinander kommunizieren und Informationen austauschen, um Prozesse zu optimieren und zu automatisieren. Die Verwaltungsschale ist somit ein wichtiger Baustein für die Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten und die Realisierung von Smart Factories.

Zertifizierung: Bestätigung der Konformität durch eine unabhängige dritte Stelle, bezogen auf einen Gegenstand der Konformitätsbewertung, ausgenommen Akkreditierung.